Was ist tun, wenn es einen Verdacht gegen eine*n Mitarbeiter*in gibt?

Wenn Mitarbeitende selbst in den Verdacht geraten Täter*in zu sein, ist die Klärung heikel und übersteigt in der Regel die eigenen Interventionsmöglichkeiten - unabhängig davon, ob der Verdacht auf einer Beobachtung oder einer Mitteilung von außen beruht.
Innerhalb der Mitarbeiterschaft besteht oft eine besondere Nähe, die es emotional erschwert, einem Verdacht in angemessener Weise nachzugehen und zu einer rationalen Beurteilung zu gelangen.
Es besteht ferner ein erheblicher öffentlicher Druck zur Aufklärung, der den Persönlichkeitsrechten der verdächtigten Person gegenüber steht.

Es muss eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen beachtet werden und alle Handlungsschritte müssen so dokumentiert werden, dass sie im Zweifelsfall gerichtlich verwendbar sind.

Ferner gilt es weiteren Schaden abzuwenden. Dies betrifft die Person des Opfers sowie den möglichen Vertrauensverlust gegenüber allen kirchlichen Angeboten und Personen.

Was ist konkret zu tun?

    • auch hier gilt Ruhe und Verschwiegenheit bewahren!
    • Äußerungen bzw. Beobachtungen dokumentieren.

      Intervention - Beobachtungsbogen.docx
       
    • In der Kirchengemeinde Leitungsperson informieren!
    • Dekan*in oder Präventionsbeauftragte informieren!
    • Das Krisenteam im Dekanat prüft den Sachverhalt und entscheidet zeitnah (binnen 36 Stunden) über das weitere Vorgehen.

      Schaubild Krisenintervention V2022.pdf
       
    • Auf Trägerebene ist dafür Sorge zu tragen, dass zwischen der verdächtigen Person und dem mutmaßlichen Opfer Distanz geschaffen wird und für dessen Schutz und Sicherheit zu sorgen.
      Ferner sollten dem mutmaßlichen Opfer HIlfsangebote aufgezeigt/gemacht werden.

      Ansprechpersonen Dekanat und Beratungsstellen im Umfeld.pd f
      Ansprechpersonen in der EKHN nach einem Übergriff.pdf
       
    • Haupt- und nebenamtlich Tätige sind bis zur Klärung des Sachverhalts vom Dienst freizustellen. Ehrenamtlich Tätigen ist bis zur Klärung jegliches Engagement in der Kirchengemeinde/dem Dekanat zu untersagen.
    • Involvierte Teams und Gremien sind unverzüglich zu informieren und bis zur Klärung des Sachverhalts zu Verschwiegenheit zu verpflichten.
    • Bis zur Klärung des Verdachts bitte unbedingt Verschwiegenheit bewahren – sonst wird die Rehabilitation eines*r unschuldig Verdächtigten sehr schwierig!
    • Sollten Anfragen von Presse oder Fernsehen an Sie gestellt werden, verweisen Sie auf den Öffentlichkeitsbeauftragten des Dekanats. Er allein ist in diesem Fall berechtigt gemäß Vereinbarungen des Krisenteams Stellungnahmen abzugeben.

 

Auf keinen Fall dürfen

    • bei einem geäußertern Verdacht der Versuch unternommen werden, diesesn  allein seelsorgerlich zu behandeln.
    • weitere Handlungsschritte ohne Rücksprache mit dem Krisenteam eingeleitet werden
    • mutmaßliche Opfer mit dem/der mutmaßlichen Täter*in konfrontiert werden
    • öffentlichkeitswirksame Verlautbarungen und Stellungnahmen abgegeben werden