Gesetzestexte & Konzept

Die Arbeit in unseren Gemeinden und Einrichtungen lebt durch die Beziehungen der Menschen miteinander und mit Gott. Besonders in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und uns anvertrauten Menschen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, die von Vertrauen getragen wird – und Vertrauen braucht! Solches Vertrauen darf niemals zum Schaden von Schwächeren ausgenutzt werden! Als Kirche treten wir selbstverständlich dafür ein, besonders auch junge Menschen vor Gefahren zu bewahren und einen Schutzraum für die persönliche Entwicklung zu bieten. Uns anvertraute Menschen sollen sich bei uns sicher und geborgen fühlen.

 

Die EKHN stellt sich dieser Verantwortung noch stärker als bislang schon, indem sie die entsprechende Verordnung durch das sog. Gewaltpräventionsgesetz ersetzt hat, das die Kirchensynode beschlossen hat. Seit Januar 2021 ist das „Kirchengesetz zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ in Kraft und verlangt die Umsetzung durch jede Kirchengemeinde/jeden Träger.

Gewaltpräventionsgesetz EKHN (Amtsblatt 2020, S. 422 ff).pdf

Auf der Grundlage des Kirchengesetzes hat der DSV das folgende Schutzkonzept und einen Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtungserklärung verabschiedet.

Präventions_u_Interventionskonzept_final_beschlossen_am_2021_10_06.pdf

Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtungserklärung Dekanat Biedenkopf-Gladenbach.pdf

 

Alle gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema Einholung von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen sowie Tätigkeitsausschluss und Straftatbestände mach § 8 a und §72 SGB VIII finden Sie hier:

§ 30 Bundeszentralregistergestz - Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis.pdf

72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.pdf

Straftatbestände nach § 72 a SGB VIII.pdf

 

Weiterführunde Informationen findest Du auf der Homepage der EKHN:

https://www.ekhn.de/ueber-uns/null-toleranz-bei-gewalt/gewaltpraeventionsgesetz.html