Diakonie Hessen warnt vor Folgen des Pflegeneuordnungsgesetzes: Pflegereform darf nicht zum Spargesetz werde

Diakonie Hessen warnt vor Folgen des Pflegeneuordnungsgesetzes: Pflegereform darf nicht zum Spargesetz werde

Diakonie Hessen warnt vor Folgen des Pflegeneuordnungsgesetzes: Pflegereform darf nicht zum Spargesetz werde

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Diakonie Hessen warnt vor Folgen des Pflegeneuordnungsgesetzes: Pflegereform darf nicht zum Spargesetz werde


Diakonie Hessen und ihre Träger in der Altenhilfe warnen vor erheblichen Risiken der geplanten Pflegereform (so genanntes Pflegeneuordnungsgesetz – kurz: PNOG). Nach ihrer Einschätzung drohen Einschnitte bei Beratung und Finanzierung, die die Versorgung von Pflegebedürftigen spürbar verschlechtern und strukturell gefährden könnten. „Die Reform soll die Pflegeversicherung stabilisieren – an zentralen Stellen droht aber das Gegenteil“, sagt Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen. „Besonders kritisch sind die geplanten Veränderungen bei der Pflegeberatung und bei der Refinanzierung tariflicher Löhne.“

  Pflegereform darf nicht zum Spargesetz werden

„Die Einschätzung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, Kritik sei vor allem der Emotionalität des Themas geschuldet, greift zu kurz“, sagt Carsten Tag. „Bei der Pflege geht es um Menschen, die uns nahestehen. Selbstverständlich ist Pflege von daher auch ein emotionales Thema. Im Kern geht es hier aber nicht um Emotion, sondern um die Frage, wie wir professionelle Pflege künftig sichern. Wer gute Pflege will, muss auch gute Pflege finanzieren. Gute Pflege braucht qualifiziertes Personal, faire Bezahlung, verlässliche Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige und deren Angehörige und schließlich eine solide Refinanzierung – das lässt sich nicht über Einsparungen erreichen.“

 

Pflegebegleitung ohne Pflege darf nicht die Lösung sein

Mit der Einführung einer neuen „Pflegebegleitung“ sollen bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote neu strukturiert werden. Nach Einschätzung der Diakonie Hessen besteht jedoch die Gefahr, dass bewährte Angebote – etwa Beratungseinsätze und Schulungen für Angehörige – abgeschafft werden. Zudem ist bislang nicht vorgesehen, ambulante Pflegedienste verbindlich in die neue Pflegebegleitung einzubeziehen. Das hält die Diakonie Hessen mit ihren Trägern in der Altenhilfe für einen Fehler, der langfristige Folgen haben wird. „Wer Pflegeberatung und die Anleitung von Pflegebedürftigen und den Angehörigen aus der ambulanten Praxis herauslöst, nimmt Pflegebedürftigen keine Bürokratie ab – sondern nimmt Orientierung, Sicherheit und Vertrauen“, sagt Alexander Ponelies, Geschäftsführer der Diakoniestationen Kassel. „Eine Pflegebegleitung ohne die Pflege selbst kann nicht ernst gemeint sein. Eine Pflegebegleitung ohne die Einbindung ambulanter Dienste geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen und am tatsächlichen Bedarf vorbei.“

Ambulante Pflegedienste verfügen über die notwendige fachliche Expertise, Beratungs- und Anleitungskompetenzen und sind nah an den Menschen. Sie erkennen frühzeitig Versorgungsrisiken und unterstützen Angehörige im Alltag. Zudem galt es als politischer Wille, die Pflege und deren Kompetenzen zu stärken. Diese Kompetenzen müssten verbindlich eingebunden bleiben, so die Forderung.

  Diakonie Hessen warnt vor Folgen des Pflegeneuordnungsgesetzes

Damit Pflegebegleitung ihren Anspruch einlösen kann, muss sie die professionelle Pflege verbindlich einbeziehen. Pflegebedarfe dürfen nicht nur verwaltet werden; sie müssen fachlich eingeschätzt, im Alltag begleitet und in tragfähige Versorgungsarrangements übersetzt werden. Wer die ambulante Versorgung stärken will, muss den Zugang zu qualifizierter Beratung, Anleitung und pflegefachlicher Expertise sichern – und ambulante Pflegedienste als zentrale Akteure der häuslichen Versorgung von Beginn an einbinden.

 

Tarifrefinanzierung: Einrichtungen geraten unter Druck

Kritisch bewertet die Diakonie Hessen auch die geplanten Änderungen bei der Finanzierung von Tariflöhnen. Dem Entwurf zufolge sollen bestehende Tariftreueregelungen zeitweise ausgesetzt und tarifliche Lohnsteigerungen stärker begrenzt werden. Das hätte direkte Folgen für die Einrichtungen: Sie sind weiterhin verpflichtet, tarifliche oder tarifähnliche Löhne zu zahlen, könnten diese aber künftig nicht mehr vollständig refinanzieren. „Wer gute Pflege will, muss gute Arbeit auch finanzieren“, sagt Hannlore Rexroth, Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Altenhilfe und Pflege der Diakonie Hessen (AG EAP). „Es passt nicht zusammen, tarifliche Bezahlung politisch einzufordern und gleichzeitig ihre Refinanzierung zu begrenzen.“ Die Folge könnten steigender wirtschaftlicher Druck, mehr Insolvenzen, Flucht der Mitarbeitenden in andere Branchen, dadurch weniger Angebote und zunehmende Versorgungslücken sein – sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege. „Wir fordern daher, diese Regelung ersatzlos zu streichen!“  

Leistungen der ambulanten Pflegedienste gefährdet

Zugleich muss die vollständige Refinanzierung tariflicher und tariforientierter Löhne erhalten bleiben. Wer seine Mitarbeitenden nach Tarif fair bezahlt, darf nicht benachteiligt werden. Dies ist entscheidend, damit professionelle Pflege nicht weiter unter Druck gerät. „Das Pflegeneuordnungsgesetz darf nicht zu einem Spargesetz auf Kosten der Pflege werden. Es muss professionelle Pflege stärken und die Finanzierung guter Arbeit sichern“, betont Carsten Tag abschließend.

 

Forderungen der Diakonie Hessen und der AG EAP an die Politik

  • ambulante Pflegedienste verbindlich in die Pflegebegleitung einbeziehen
  • Beratung und Anleitung in der Häuslichkeit fachlich absichern und ausbauen
  • ernsthafte Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachkräften
  • die vollständige Refinanzierung tariflicher und tariforientierter Löhne dauerhaft gewährleisten
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HINTERGRUND  

Diakonie Hessen – Werk der Kirche, Mitgliederverband und Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege

Die Diakonie Hessen ist als Werk der Kirche Mitglieder- und Spitzenverband für das evangelische Sozial- und Gesundheitswesen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW). In den Geschäftsstellen in Frankfurt am Main und Kassel, dem Evangelischen Fröbelseminar, sowie den Evangelischen Freiwilligendiensten arbeiten über 300 Mitarbeitende. Dazu kommen circa 520 Freiwillige, die sich in den verschiedenen Programmen des freiwilligen Engagements einbringen.

Der Diakonie Hessen gehören 434 Mitglieder an. Insgesamt sind bei der Diakonie Hessen und ihren Mitgliedern zusammen rund 45.000 Mitarbeitende beschäftigt, die im Geschäftsjahr 2022 einen Gesamtumsatz von über 2,6 Milliarden Euro erwirtschaftet haben.

Dem Vorstand des Landesverbandes gehören Pfarrer Carsten Tag (Vorstandsvorsitzender) und Dr. Harald Clausen an. 

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