02/07/2024 0 Kommentare
Zuschnitte der Nachbarschaftsräume bleiben – vorerst | Kirchengemeinde Wolzhausen / Quotshausen wechselt in den Breidenbacher Grund
Zuschnitte der Nachbarschaftsräume bleiben – vorerst | Kirchengemeinde Wolzhausen / Quotshausen wechselt in den Breidenbacher Grund
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Zuschnitte der Nachbarschaftsräume bleiben – vorerst | Kirchengemeinde Wolzhausen / Quotshausen wechselt in den Breidenbacher Grund
Die acht Nachbarschaftsräume des Evangelischen Dekanats Biedenkopf-Gladenbach bleiben in den kommenden Jahren unverändert – mit einer Ausnahme. Obwohl einige nach dem neuen Kirchengesetz bis 2029 größer werden müssen, solle die seit 2017 gewachsene Zusammenarbeit der Kirchengemeinden jetzt nicht zerstört werden, war sich die Dekanatssynode bei ihrer Tagung am Samstag einig.
Die Kirchengemeinde Wolzhausen / Quotshausen wechselt allerdings schon jetzt aus dem Nachbarschaftsraum Oberland in den benachbarten NaRa Breidenbacher Grund – nicht, um den Kriterien des Verkündigungsdienstgesetzes zu entsprechen, das für die aus den hauptamtlichen Mitarbeitern gebildeten „Verkündigungsteams“ eine Mindestgröße von vier Personen pro NaRa fordert, sondern um den historisch gewachsenen Beziehungen zu entsprechen.
„Der Preis scheint uns zu hoch zu sein, wenn wir jetzt das Gewachsene wieder rückbauen müssten, alles auf "Anfang" stellen und wieder von vorne anfangen“, begründete Dekan Andreas Friedrich den Beschlussvorschlag des Dekanatssynodalvorstands (DSV) um Präses Britta Duchardt-Linneborn, dem sich die Vertreter der 47 Kirchengemeinden des Dekanats mehrheitlich anschlossen. „Die Alternative würde heißen: Wir bilden vier oder maximal fünf neue Nachbarschaftsräume – und zwar im nächsten halben Jahr – und bauen dann alles wieder neu auf!“, erläuterte er: „Ich persönlich glaube, dass uns das überfordern und viele ehren- und hauptamtliche MitarbeiterInnen sehr entmutigen würde.“
Zum Hintergrund: Das im November 2022 durch die EKHN-Synode beschlossene Gesetz sieht vor, dass ab 2030 wenigstens vier Vollzeitstellen je Nachbarschaftsraum vorhanden sein müssen, wenigstens drei davon müssen Pfarrstellen sein, die anderen können auch von Kirchenmusikern oder Gemeindepädagoge besetzt sein. Durch die Kürzungen bei den Pfarrstellen im Dekanat – fünf Stellen fallen Ende 2027 und weitere drei zum Ende 2029 weg – werden dann aber die Nachbarschaftsräume Breidenbacher Grund, das Oberland und der Nachbarschaftsraum Bischoffen-Bad Endbach (BiBa) „absehbar weniger Stellenanteile haben als vorgeschrieben“, warnte Dekan Andreas Friedrich. Der Nachbarschafstraum „Süd“ mit Wetzlar Hermannstein, Naunheim und Lahnau-Waldgirmes habe schon jetzt nur 3,5 Stellen, was nicht zu ändern sei: Alle Gemeinden ringsum gehören entweder einer anderen Landeskirche an oder einem anderen Dekanat, sagte er: „Hier braucht es also eine Ausnahmeregelung.“
Mit den drei NaRas WEB (Wallau, Eckelshausen, Biedenkopf), Dautphetal und Gladenbacher Land erreiche man 2029 gerade so die vom Verkündigungsdienstgesetz geforderte Mindestgröße, schilderte Friedrich. Nur das Obere Edertal sei als Nachbarschaftsraum so groß, dass sein Zuschnitt der Gesetzeslage auch nach 2030 entspreche.
In der Diskussion überwogen die Stimmen, die sich dem Vorschlag des DSV anschlossen: Pfarrer Holger Balzer (Battenberg) bezeichnete das Neu-Zusammenstellen der NaRas für nicht vermittelbar gegenüber denjenigen, die schon viel Arbeit in die Zusammenarbeit zwischen den benachbarten Gemeinden investiert hätten: „Wir sollten step by step auf die Situation reagieren“, schlug er vor. Pfarrer Matthias Ullrich argumentierte, dass sich die seit 2017 zusammengefundenen Nachbarschaftsräume weitgehend an gewachsenen Strukturen, gefühlten Nachbarschaften und schon zuvor vorhandener Zusammenarbeit orientieren. Zudem sei nicht auszuschließen, dass die Landessynode sich noch einmal mit dem Thema befasse: „Und dann kann es zu neuen Entscheidungen kommen“, sagte er.
Nachdem eine Abstimmung darüber, ob der bestehende Zuschnitt der NaRas bereits nun oder zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden sollte, votierten die Vertreter aus den 47 Kirchengemeinden des Dekanats mehrheitlich bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen dafür, die Zuordnung der Kirchengemeinden zu den Nachbarschaftsräumen in der vorgelegten Form zu beschließen. Damit ist dem nun anstehenden Gebäudestruktur-Prozess – der den vorherigen Beschluss zu den NaRas voraussetzt – auch etwas Zeitdruck genommen, wie der Dekan erklärte. Bis 2026 2026 müsse auch die gemeinsame Rechtsform in den bestehenden Nachbarschaftsräumen – Arbeitsgemeinschaft, Gesamtgemeinde oder fusionierte Gemeinde – entwickelt werden, erinnerte Friedrich. (klk/eöa)
BU Sliderfoto:
Ab 2030 müssen laut Verkündigungsdienstgesetzes wenigstens vier Vollzeitstellen in den Nachbarschaftsräumen der EKHN arbeiten. Das heißt, in einigen Fällen werden gegebenenfalls auch im Dekanat BiG neue Zuschnitte oder die Fusion zweier kleinerer NaRas erforderlich. Zunächst soll im Dekanat Biedenkopf-Gladenbach aber alles so bleiben wie es ist, um das Gewachsene nicht zu gefährden. Unter anderem darüber stimmte die Dekanatssynode am Samstag ab (Foto zeigt nicht diese Abstimmung). (Foto: Johanna Linneborn /eöa)
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